Papier: 3.1.4 Analyse der Gefährdungslagen

Originalversion

1 Das bestehende gesetzliche Jugendschutzsystem versucht
2 schwerpunktmäßig Gefahren abzusichern, die sich aus der
3 Rezeption ungeeigneter Inhalte ergeben, wobei insbesondere
4 die Kategorien Pornografie und Gewalt eine bedeutende Rolle
5 spielen. Hier ist perspektivisch zu hinterfragen, ob diese
6 Rezeptionsgefahren tatsächlich das Kernhandlungsfeld des
7 Jugendmedienschutzes bilden sollten, oder ob künftig nicht
8 vorrangig sozialhandlungsbezogene Gefahrenkonstellationen
9 abgesichert werden müssten.Dies gilt vor allem für den
10 Bereich der Jugendlichen. Zum einen sind hier die
11 Auswirkungen der Rezeption entsprechender Medien nicht
12 abschließend von der Medienwirkungsforschung geklärt. Vor
13 allem aber benennen Jugendliche selbst heute viel stärker
14 Phänomene wie Grooming oder Cyberbullying als
15 Haupt-Negativerfahrung und weniger die Konfrontation mit
16 sexuellen oder gewalthaltigen Inhalten.
17
18 Wenig betrachtet ist bislang auch das schädliche
19 Eigenverhalten von Jugendlichen, wie etwa eine verzerrte
20 Selbstdarstellung im Netz. Jugendmedienschutz muss diese
21 Perspektive daher im Verhältnis zu den heute dominierend
22 adressierten Rezeptionsgefahren viel stärker gewichten. Im
23 Bereich Grooming und Online-Mobbing bedarf es etwa neben –
24 bereits zahlreich vorhandenen – Aufklärungsangeboten als
25 klassisches Element der Medienkompetenzförderung auch
26 konkreter, möglichst lokal verankerter Anlaufstellen. Diese
27 müssen mit dem entsprechenden spezifischen Wissen
28 ausgestattet und für betroffene Jugendliche jederzeit
29 ansprechbar sein.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Das bestehende gesetzliche Jugendschutzsystem versucht
2 schwerpunktmäßig Gefahren abzusichern, die sich aus der
3 Rezeption ungeeigneter Inhalte ergeben, wobei insbesondere
4 die Kategorien Pornografie und Gewalt eine bedeutende Rolle
5 spielen. Hier ist perspektivisch zu hinterfragen, ob diese
6 Rezeptionsgefahren tatsächlich das Kernhandlungsfeld des
7 Jugendmedienschutzes bilden sollten, oder ob künftig nicht
8 vorrangig sozialhandlungsbezogene Gefahrenkonstellationen
9 abgesichert werden müssten.Dies gilt vor allem für den
10 Bereich der Jugendlichen. Zum einen sind hier die
11 Auswirkungen der Rezeption entsprechender Medien nicht
12 abschließend von der Medienwirkungsforschung geklärt. Vor
13 allem aber benennen Jugendliche selbst heute viel stärker
14 Phänomene wie Grooming oder Cyberbullying als
15 Haupt-Negativerfahrung und weniger die Konfrontation mit
16 sexuellen oder gewalthaltigen Inhalten.
17
18 Wenig betrachtet ist bislang auch das schädliche
19 Eigenverhalten von Jugendlichen, wie etwa eine verzerrte
20 Selbstdarstellung im Netz. Jugendmedienschutz muss diese
21 Perspektive daher im Verhältnis zu den heute dominierend
22 adressierten Rezeptionsgefahren viel stärker gewichten. Im
23 Bereich Grooming und Online-Mobbing bedarf es etwa neben –
24 bereits zahlreich vorhandenen – Aufklärungsangeboten als
25 klassisches Element der Medienkompetenzförderung auch
26 konkreter, möglichst lokal verankerter Anlaufstellen. Diese
27 müssen mit dem entsprechenden spezifischen Wissen
28 ausgestattet und für betroffene Jugendliche jederzeit
29 ansprechbar sein.

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