Papier: 3.1.4 Analyse der Gefährdungslagen
Originalversion
1 | Das bestehende gesetzliche Jugendschutzsystem versucht |
2 | schwerpunktmäßig Gefahren abzusichern, die sich aus der |
3 | Rezeption ungeeigneter Inhalte ergeben, wobei insbesondere |
4 | die Kategorien Pornografie und Gewalt eine bedeutende Rolle |
5 | spielen. Hier ist perspektivisch zu hinterfragen, ob diese |
6 | Rezeptionsgefahren tatsächlich das Kernhandlungsfeld des |
7 | Jugendmedienschutzes bilden sollten, oder ob künftig nicht |
8 | vorrangig sozialhandlungsbezogene Gefahrenkonstellationen |
9 | abgesichert werden müssten.Dies gilt vor allem für den |
10 | Bereich der Jugendlichen. Zum einen sind hier die |
11 | Auswirkungen der Rezeption entsprechender Medien nicht |
12 | abschließend von der Medienwirkungsforschung geklärt. Vor |
13 | allem aber benennen Jugendliche selbst heute viel stärker |
14 | Phänomene wie Grooming oder Cyberbullying als |
15 | Haupt-Negativerfahrung und weniger die Konfrontation mit |
16 | sexuellen oder gewalthaltigen Inhalten. |
17 | |
18 | Wenig betrachtet ist bislang auch das schädliche |
19 | Eigenverhalten von Jugendlichen, wie etwa eine verzerrte |
20 | Selbstdarstellung im Netz. Jugendmedienschutz muss diese |
21 | Perspektive daher im Verhältnis zu den heute dominierend |
22 | adressierten Rezeptionsgefahren viel stärker gewichten. Im |
23 | Bereich Grooming und Online-Mobbing bedarf es etwa neben – |
24 | bereits zahlreich vorhandenen – Aufklärungsangeboten als |
25 | klassisches Element der Medienkompetenzförderung auch |
26 | konkreter, möglichst lokal verankerter Anlaufstellen. Diese |
27 | müssen mit dem entsprechenden spezifischen Wissen |
28 | ausgestattet und für betroffene Jugendliche jederzeit |
29 | ansprechbar sein. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Das bestehende gesetzliche Jugendschutzsystem versucht |
2 | schwerpunktmäßig Gefahren abzusichern, die sich aus der |
3 | Rezeption ungeeigneter Inhalte ergeben, wobei insbesondere |
4 | die Kategorien Pornografie und Gewalt eine bedeutende Rolle |
5 | spielen. Hier ist perspektivisch zu hinterfragen, ob diese |
6 | Rezeptionsgefahren tatsächlich das Kernhandlungsfeld des |
7 | Jugendmedienschutzes bilden sollten, oder ob künftig nicht |
8 | vorrangig sozialhandlungsbezogene Gefahrenkonstellationen |
9 | abgesichert werden müssten.Dies gilt vor allem für den |
10 | Bereich der Jugendlichen. Zum einen sind hier die |
11 | Auswirkungen der Rezeption entsprechender Medien nicht |
12 | abschließend von der Medienwirkungsforschung geklärt. Vor |
13 | allem aber benennen Jugendliche selbst heute viel stärker |
14 | Phänomene wie Grooming oder Cyberbullying als |
15 | Haupt-Negativerfahrung und weniger die Konfrontation mit |
16 | sexuellen oder gewalthaltigen Inhalten. |
17 | |
18 | Wenig betrachtet ist bislang auch das schädliche |
19 | Eigenverhalten von Jugendlichen, wie etwa eine verzerrte |
20 | Selbstdarstellung im Netz. Jugendmedienschutz muss diese |
21 | Perspektive daher im Verhältnis zu den heute dominierend |
22 | adressierten Rezeptionsgefahren viel stärker gewichten. Im |
23 | Bereich Grooming und Online-Mobbing bedarf es etwa neben – |
24 | bereits zahlreich vorhandenen – Aufklärungsangeboten als |
25 | klassisches Element der Medienkompetenzförderung auch |
26 | konkreter, möglichst lokal verankerter Anlaufstellen. Diese |
27 | müssen mit dem entsprechenden spezifischen Wissen |
28 | ausgestattet und für betroffene Jugendliche jederzeit |
29 | ansprechbar sein. |
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