1 | Das bestehende gesetzliche Jugendschutzsystem versucht |
2 | schwerpunktmäßig Gefahren abzusichern, die sich aus der |
3 | Rezeption ungeeigneter Inhalte ergeben, wobei insbesondere |
4 | die Kategorien Pornografie und Gewalt eine bedeutende Rolle |
5 | spielen. Hier ist perspektivisch zu hinterfragen, ob diese |
6 | Rezeptionsgefahren tatsächlich das Kernhandlungsfeld des |
7 | Jugendmedienschutzes bilden sollten, oder ob künftig nicht |
8 | vorrangig sozialhandlungsbezogene Gefahrenkonstellationen |
9 | abgesichert werden müssten.Dies gilt vor allem für den |
10 | Bereich der Jugendlichen. Zum einen sind hier die |
11 | Auswirkungen der Rezeption entsprechender Medien nicht |
12 | abschließend von der Medienwirkungsforschung geklärt. Vor |
13 | allem aber benennen Jugendliche selbst heute viel stärker |
14 | Phänomene wie Grooming oder Cyberbullying als |
15 | Haupt-Negativerfahrung und weniger die Konfrontation mit |
16 | sexuellen oder gewalthaltigen Inhalten. |
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18 | Wenig betrachtet ist bislang auch das schädliche |
19 | Eigenverhalten von Jugendlichen, wie etwa eine verzerrte |
20 | Selbstdarstellung im Netz. Jugendmedienschutz muss diese |
21 | Perspektive daher im Verhältnis zu den heute dominierend |
22 | adressierten Rezeptionsgefahren viel stärker gewichten. Im |
23 | Bereich Grooming und Online-Mobbing bedarf es etwa neben – |
24 | bereits zahlreich vorhandenen – Aufklärungsangeboten als |
25 | klassisches Element der Medienkompetenzförderung auch |
26 | konkreter, möglichst lokal verankerter Anlaufstellen. Diese |
27 | müssen mit dem entsprechenden spezifischen Wissen |
28 | ausgestattet und für betroffene Jugendliche jederzeit |
29 | ansprechbar sein. |
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3.1.4 Analyse der Gefährdungslagen (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt -
3.1.4 Analyse der Gefährdungslagen (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt1 Das bestehende gesetzliche Jugendschutzsystem versucht 2 schwerpunktmäßig Gefahren 3 abzusichern, die sich aus der Rezeption ungeeigneter Inhalte 4 ergeben, wobei insbesondere 5 die Kategorien Pornografie und Gewalt eine bedeutende Rolle 6 spielen. Hier ist perspektivisch 7 zu hinterfragen, ob diese Rezeptionsgefahren tatsächlich das 8 Kernhandlungsfeld des 9 Jugendmedienschutzes bilden sollten, oder ob künftig nicht 10 vorrangig sozialhandlungsbezogene 11 Gefahrenkonstellationen abgesichert werden müssten. 12 Dies gilt vor allem für den Bereich der Jugendlichen. Zum 13 einen sind hier die Auswirkungen 14 der Rezeption entsprechender Medien nicht abschließend von 15 der Medienwirkungsforschung 16 geklärt. Vor allem aber benennen Jugendliche selbst heute 17 viel stärker 18 Phänomene wie Grooming oder Cyberbullying als 19 Haupt-Negativerfahrung und weniger die 20 Konfrontation mit sexuellen oder gewalthaltigen Inhalten. 21 22 Wenig betrachtet ist bislang auch das schädliche 23 Eigenverhalten von Jugendlichen, wie etwa 24 eine verzerrte Selbstdarstellung im Netz. Jugendmedienschutz 25 muss diese Perspektive daher 26 im Verhältnis zu den heute dominierend adressierten 27 Rezeptionsgefahren viel stärker 28 gewichten. Im Bereich Grooming und Online-Mobbing bedarf es 29 etwa neben – bereits 30 zahlreich vorhandenen – Aufklärungsangeboten als klassisches 31 Element der 32 Medienkompetenzförderung auch konkreter, möglichst lokal 33 verankerter Anlaufstellen. 34 Diese müssen mit dem entsprechenden spezifischen Wissen 35 ausgestattet und für betroffene 36 Jugendliche jederzeit ansprechbar sein.