Papier: 3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität
Originalversion
| 1 | Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene |
| 2 | Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die |
| 3 | notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum |
| 4 | einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen in |
| 5 | erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern, Erziehern |
| 6 | und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der |
| 7 | Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst |
| 8 | nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden |
| 9 | Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen |
| 10 | Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und |
| 11 | Nutzungsbeschränkungen zu fragen. |
| 12 | |
| 13 | Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne |
| 14 | Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch |
| 15 | Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende |
| 16 | Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden |
| 17 | Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die |
| 18 | Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von |
| 19 | Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon ausgehen, |
| 20 | dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem Engagement |
| 21 | bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese wahrscheinlich |
| 22 | auch finden werden. Daher ist die vollständige Filterung |
| 23 | jugendgefährdender oder beeinträchtigender Inhalte im |
| 24 | Internet kein realistisch erreichbares Ziel. Aus dieser |
| 25 | Annahme heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet |
| 26 | einem neuen Leitbild zuwenden soll, indem der Fokus darauf |
| 27 | gesetzt wird, Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten |
| 28 | Kontakt mit ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im |
| 29 | Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund familienfreundliche |
| 30 | Standards für Internet-Angebote, die Jugendliche häufig |
| 31 | nutzen. Darauf sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im |
| 32 | Internet künftig konzentrieren. |
| 33 | |
| 34 | Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische |
| 35 | Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell |
| 36 | verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen |
| 37 | Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als |
| 38 | reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob |
| 39 | praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel |
| 40 | Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch |
| 41 | undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren. |
| 42 | Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel |
| 43 | mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau, |
| 44 | sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein. |
| 45 | |
| 46 | Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht |
| 47 | der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr als |
| 48 | bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden, |
| 49 | dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im |
| 50 | Internet umgangen werden kann und es kein 100prozentiges |
| 51 | Schutzniveau geben wird. Entsprechend sollte die politische |
| 52 | Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und |
| 53 | bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten |
| 54 | Eltern darauf hingewiesen werden. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene |
| 2 | Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die |
| 3 | notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum |
| 4 | einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen in |
| 5 | erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern, Erziehern |
| 6 | und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der |
| 7 | Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst |
| 8 | nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden |
| 9 | Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen |
| 10 | Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und |
| 11 | Nutzungsbeschränkungen zu fragen. |
| 12 | |
| 13 | Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne |
| 14 | Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch |
| 15 | Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende |
| 16 | Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden |
| 17 | Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die |
| 18 | Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von |
| 19 | Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon ausgehen, |
| 20 | dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem Engagement |
| 21 | bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese wahrscheinlich |
| 22 | auch finden werden. Daher ist die vollständige Filterung |
| 23 | jugendgefährdender oder beeinträchtigender Inhalte im |
| 24 | Internet kein realistisch erreichbares Ziel. Aus dieser |
| 25 | Annahme heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet |
| 26 | einem neuen Leitbild zuwenden soll, indem der Fokus darauf |
| 27 | gesetzt wird, Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten |
| 28 | Kontakt mit ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im |
| 29 | Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund familienfreundliche |
| 30 | Standards für Internet-Angebote, die Jugendliche häufig |
| 31 | nutzen. Darauf sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im |
| 32 | Internet künftig konzentrieren. |
| 33 | |
| 34 | Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische |
| 35 | Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell |
| 36 | verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen |
| 37 | Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als |
| 38 | reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob |
| 39 | praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel |
| 40 | Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch |
| 41 | undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren. |
| 42 | Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel |
| 43 | mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau, |
| 44 | sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein. |
| 45 | |
| 46 | Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht |
| 47 | der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr als |
| 48 | bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden, |
| 49 | dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im |
| 50 | Internet umgangen werden kann und es kein 100prozentiges |
| 51 | Schutzniveau geben wird. Entsprechend sollte die politische |
| 52 | Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und |
| 53 | bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten |
| 54 | Eltern darauf hingewiesen werden. |
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