Papier: 3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität
Originalversion
1 | Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene |
2 | Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die |
3 | notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum |
4 | einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen in |
5 | erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern, Erziehern |
6 | und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der |
7 | Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst |
8 | nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden |
9 | Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen |
10 | Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und |
11 | Nutzungsbeschränkungen zu fragen. |
12 | |
13 | Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne |
14 | Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch |
15 | Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende |
16 | Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden |
17 | Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die |
18 | Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von |
19 | Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon ausgehen, |
20 | dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem Engagement |
21 | bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese wahrscheinlich |
22 | auch finden werden. Daher ist die vollständige Filterung |
23 | jugendgefährdender oder beeinträchtigender Inhalte im |
24 | Internet kein realistisch erreichbares Ziel. Aus dieser |
25 | Annahme heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet |
26 | einem neuen Leitbild zuwenden soll, indem der Fokus darauf |
27 | gesetzt wird, Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten |
28 | Kontakt mit ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im |
29 | Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund familienfreundliche |
30 | Standards für Internet-Angebote, die Jugendliche häufig |
31 | nutzen. Darauf sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im |
32 | Internet künftig konzentrieren. |
33 | |
34 | Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische |
35 | Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell |
36 | verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen |
37 | Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als |
38 | reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob |
39 | praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel |
40 | Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch |
41 | undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren. |
42 | Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel |
43 | mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau, |
44 | sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein. |
45 | |
46 | Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht |
47 | der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr als |
48 | bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden, |
49 | dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im |
50 | Internet umgangen werden kann und es kein 100prozentiges |
51 | Schutzniveau geben wird. Entsprechend sollte die politische |
52 | Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und |
53 | bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten |
54 | Eltern darauf hingewiesen werden. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene |
2 | Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die |
3 | notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum |
4 | einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen in |
5 | erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern, Erziehern |
6 | und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der |
7 | Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst |
8 | nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden |
9 | Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen |
10 | Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und |
11 | Nutzungsbeschränkungen zu fragen. |
12 | |
13 | Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne |
14 | Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch |
15 | Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende |
16 | Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden |
17 | Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die |
18 | Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von |
19 | Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon ausgehen, |
20 | dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem Engagement |
21 | bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese wahrscheinlich |
22 | auch finden werden. Daher ist die vollständige Filterung |
23 | jugendgefährdender oder beeinträchtigender Inhalte im |
24 | Internet kein realistisch erreichbares Ziel. Aus dieser |
25 | Annahme heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet |
26 | einem neuen Leitbild zuwenden soll, indem der Fokus darauf |
27 | gesetzt wird, Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten |
28 | Kontakt mit ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im |
29 | Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund familienfreundliche |
30 | Standards für Internet-Angebote, die Jugendliche häufig |
31 | nutzen. Darauf sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im |
32 | Internet künftig konzentrieren. |
33 | |
34 | Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische |
35 | Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell |
36 | verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen |
37 | Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als |
38 | reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob |
39 | praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel |
40 | Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch |
41 | undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren. |
42 | Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel |
43 | mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau, |
44 | sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein. |
45 | |
46 | Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht |
47 | der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr als |
48 | bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden, |
49 | dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im |
50 | Internet umgangen werden kann und es kein 100prozentiges |
51 | Schutzniveau geben wird. Entsprechend sollte die politische |
52 | Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und |
53 | bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten |
54 | Eltern darauf hingewiesen werden. |
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