Papier: 3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität

Originalversion

1 Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene
2 Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die
3 notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum
4 einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen in
5 erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern, Erziehern
6 und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der
7 Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst
8 nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden
9 Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen
10 Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und
11 Nutzungsbeschränkungen zu fragen.
12
13 Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne
14 Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch
15 Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende
16 Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden
17 Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die
18 Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von
19 Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon ausgehen,
20 dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem Engagement
21 bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese wahrscheinlich
22 auch finden werden. Daher ist die vollständige Filterung
23 jugendgefährdender oder beeinträchtigender Inhalte im
24 Internet kein realistisch erreichbares Ziel. Aus dieser
25 Annahme heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet
26 einem neuen Leitbild zuwenden soll, indem der Fokus darauf
27 gesetzt wird, Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten
28 Kontakt mit ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im
29 Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund familienfreundliche
30 Standards für Internet-Angebote, die Jugendliche häufig
31 nutzen. Darauf sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im
32 Internet künftig konzentrieren.
33
34 Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische
35 Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell
36 verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen
37 Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als
38 reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob
39 praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel
40 Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch
41 undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren.
42 Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel
43 mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau,
44 sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein.
45
46 Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht
47 der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr als
48 bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden,
49 dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im
50 Internet umgangen werden kann und es kein 100prozentiges
51 Schutzniveau geben wird. Entsprechend sollte die politische
52 Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und
53 bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten
54 Eltern darauf hingewiesen werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene
2 Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die
3 notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum
4 einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen in
5 erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern, Erziehern
6 und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der
7 Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst
8 nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden
9 Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen
10 Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und
11 Nutzungsbeschränkungen zu fragen.
12
13 Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne
14 Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch
15 Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende
16 Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden
17 Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die
18 Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von
19 Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon ausgehen,
20 dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem Engagement
21 bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese wahrscheinlich
22 auch finden werden. Daher ist die vollständige Filterung
23 jugendgefährdender oder beeinträchtigender Inhalte im
24 Internet kein realistisch erreichbares Ziel. Aus dieser
25 Annahme heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet
26 einem neuen Leitbild zuwenden soll, indem der Fokus darauf
27 gesetzt wird, Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten
28 Kontakt mit ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im
29 Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund familienfreundliche
30 Standards für Internet-Angebote, die Jugendliche häufig
31 nutzen. Darauf sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im
32 Internet künftig konzentrieren.
33
34 Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische
35 Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell
36 verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen
37 Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als
38 reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob
39 praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel
40 Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch
41 undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren.
42 Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel
43 mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau,
44 sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein.
45
46 Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht
47 der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr als
48 bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden,
49 dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im
50 Internet umgangen werden kann und es kein 100prozentiges
51 Schutzniveau geben wird. Entsprechend sollte die politische
52 Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und
53 bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten
54 Eltern darauf hingewiesen werden.

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