3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität

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  • 3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene
    2 Rahmenbedingungen und
    3 Leitvorgaben berücksichtigen, um die notwendige
    4 gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu
    5 finden. Zum einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche
    6 Regelungen in erster Linie die
    7 Erziehungsfunktion von Eltern, Erziehern und Lehrern
    8 unterstützen und die Wahrnehmung
    9 der Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten.
    10 Erst nach diesem vorrangig zu
    11 bewertenden unterstützenden Schutzansatz ist nach direkten
    12 gesetzlichen
    13 Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und
    14 Nutzungsbeschränkungen zu fragen.
    15
    16 Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne
    17 Zweifel ebenso sinnvoll wie in
    18 Zukunft notwendig, um auch Kinder und Jugendliche, deren
    19 Familie keine entsprechende
    20 Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden
    21 Inhalten zu schützen.
    22 Doch unterscheidet sich die Einflussmöglichkeit im Internet
    23 deutlich von Jugendschutzmaßnahmen
    24 im Handel. So muss man davon ausgehen, dass Jugendliche, die
    25 bewusst und
    26 mit hohem Engagement bestimmte Inhalte im Internet suchen,
    27 diese wahrscheinlich auch
    28 finden werden. Daher ist die vollständige Filterung
    29 jugendgefährdender oder
    30 beeinträchtigender Inhalte im Internet kein realistisch
    31 erreichbares Ziel. Aus dieser Annahme
    32 heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet einem
    33 neuen Leitbild zuwenden soll,
    34 indem der Fokus darauf gesetzt wird, Jugendliche vor allem
    35 vor dem unbeabsichtigten
    36 Kontakt mit ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im
    37 Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund
    38 familienfreundliche Standards für Internet-Angebote, die
    39 Jugendliche häufig nutzen.
    40 Darauf sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im
    41 Internet künftig konzentrieren.
    42
    43 Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische
    44 Durchsetzbarkeit hin überprüft
    45 werden, da ein rein formell verstandener Jugendmedienschutz,
    46 der die praktischen
    47 Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als
    48 reine Feigenblattlösung des
    49 Gesetzgebers zu fungieren. Ob praktikablen Schutzansätzen
    50 mittleren Niveaus im Zweifel
    51 Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch
    52 undurchsetzbaren Regelungen, ist
    53 hierbei zu diskutieren. Vorrangige Zielsetzung könnten unter
    54 diesem Blickwinkel mithin nicht
    55 ein formal möglichst hohes Schutzniveau, sondern praktikable
    56 und akzeptierte
    57 Schutzmechanismen sein.
    58
    59 Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht
    60 der Eindruck von trügerischer
    61 Sicherheit entstehen. Mehr als bisher muss klar und deutlich
    62 darauf hingewiesen werden,
    63 dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im
    64 Internet umgangen werden kann
    65 und es kein 100prozentiges Schutzniveau geben wird.
    66 Entsprechend sollte die politische
    67 Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und
    68 bei der Installation von
    69 Jugendschutzprogrammen sollten Eltern darauf hingewiesen
    70 werden.
  • 3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene
    2 Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die
    3 notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum
    4 einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen
    5 in erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern,
    6 Erziehern und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der
    7 Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst
    8 nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden
    9 Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen
    10 Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und
    11 Nutzungsbeschränkungen zu fragen.
    12
    13 Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne
    14 Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch
    15 Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende
    16 Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden
    17 Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die
    18 Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von
    19 Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon
    20 ausgehen, dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem
    21 Engagement bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese
    22 wahrscheinlich auch finden werden. Daher ist die
    23 vollständige Filterung jugendgefährdender oder
    24 beeinträchtigender Inhalte im Internet kein realistisch
    25 erreichbares Ziel. Aus dieser Annahme heraus folgt, dass
    26 sich der Jugendschutz im Internet einem neuen Leitbild
    27 zuwenden soll, indem der Fokus darauf gesetzt wird,
    28 Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten Kontakt mit
    29 ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im Mittelpunkt dessen
    30 stehen dann jugendund familienfreundliche Standards für
    31 Internet-Angebote, die Jugendliche häufig nutzen. Darauf
    32 sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im Internet
    33 künftig konzentrieren.
    34
    35 Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische
    36 Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell
    37 verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen
    38 Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als
    39 reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob
    40 praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel
    41 Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch
    42 undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren.
    43 Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel
    44 mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau,
    45 sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein.
    46
    47 Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht
    48 der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr
    49 als bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen
    50 werden, dass jede auch noch so ausgeklügelte
    51 „Kindersicherung“ im Internet umgangen werden kann und es
    52 kein 100prozentiges Schutzniveau geben wird. Entsprechend
    53 sollte die politische
    54 Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und
    55 bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten
    56 Eltern darauf hingewiesen werden.