1 | Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene |
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20 | Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden |
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22 | Doch unterscheidet sich die Einflussmöglichkeit im Internet |
23 | deutlich von Jugendschutzmaßnahmen |
24 | im Handel. So muss man davon ausgehen, dass Jugendliche, die |
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30 | beeinträchtigender Inhalte im Internet kein realistisch |
31 | erreichbares Ziel. Aus dieser Annahme |
32 | heraus folgt, dass sich der Jugendschutz im Internet einem |
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34 | indem der Fokus darauf gesetzt wird, Jugendliche vor allem |
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37 | Mittelpunkt dessen stehen dann jugendund |
38 | familienfreundliche Standards für Internet-Angebote, die |
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50 | mittleren Niveaus im Zweifel |
51 | Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch |
52 | undurchsetzbaren Regelungen, ist |
53 | hierbei zu diskutieren. Vorrangige Zielsetzung könnten unter |
54 | diesem Blickwinkel mithin nicht |
55 | ein formal möglichst hohes Schutzniveau, sondern praktikable |
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59 | Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht |
60 | der Eindruck von trügerischer |
61 | Sicherheit entstehen. Mehr als bisher muss klar und deutlich |
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63 | dass jede auch noch so ausgeklügelte „Kindersicherung“ im |
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66 | Entsprechend sollte die politische |
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68 | bei der Installation von |
69 | Jugendschutzprogrammen sollten Eltern darauf hingewiesen |
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3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt -
3.1.3 Leitbild: Gesetzlicher Jugendschutz zwischen Schutzanspruch und Praktikabilität (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt1 Ein moderner Jugendmedienschutz muss verschiedene 2 Rahmenbedingungen und Leitvorgaben berücksichtigen, um die 3 notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Zum 4 einen ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Regelungen 5 in erster Linie die Erziehungsfunktion von Eltern, 6 Erziehern und Lehrern unterstützen und die Wahrnehmung der 7 Erziehungsaufgabe „Medienbildung“ erleichtern sollten. Erst 8 nach diesem vorrangig zu bewertenden unterstützenden 9 Schutzansatz ist nach direkten gesetzlichen 10 Schutzmechanismen im Sinne von Verboten und 11 Nutzungsbeschränkungen zu fragen. 12 13 Gesetzliche Jugendschutzvorschriften bleiben aber ohne 14 Zweifel ebenso sinnvoll wie in Zukunft notwendig, um auch 15 Kinder und Jugendliche, deren Familie keine entsprechende 16 Medienerziehung leisten, vor entwicklungsbeeinträchtigenden 17 Inhalten zu schützen. Doch unterscheidet sich die 18 Einflussmöglichkeit im Internet deutlich von 19 Jugendschutzmaßnahmen im Handel. So muss man davon 20 ausgehen, dass Jugendliche, die bewusst und mit hohem 21 Engagement bestimmte Inhalte im Internet suchen, diese 22 wahrscheinlich auch finden werden. Daher ist die 23 vollständige Filterung jugendgefährdender oder 24 beeinträchtigender Inhalte im Internet kein realistisch 25 erreichbares Ziel. Aus dieser Annahme heraus folgt, dass 26 sich der Jugendschutz im Internet einem neuen Leitbild 27 zuwenden soll, indem der Fokus darauf gesetzt wird, 28 Jugendliche vor allem vor dem unbeabsichtigten Kontakt mit 29 ungeeigneten Inhalten zu schützen. Im Mittelpunkt dessen 30 stehen dann jugendund familienfreundliche Standards für 31 Internet-Angebote, die Jugendliche häufig nutzen. Darauf 32 sollten sich Regelungen des Jugendschutzes im Internet 33 künftig konzentrieren. 34 35 Diese Regelungen wiederum sollten auf ihre praktische 36 Durchsetzbarkeit hin überprüft werden, da ein rein formell 37 verstandener Jugendmedienschutz, der die praktischen 38 Realitäten außer Acht lässt, sich dem Vorwurf aussetzt, als 39 reine Feigenblattlösung des Gesetzgebers zu fungieren. Ob 40 praktikablen Schutzansätzen mittleren Niveaus im Zweifel 41 Vorrang einzuräumen ist vor strengen, aber faktisch 42 undurchsetzbaren Regelungen, ist hierbei zu diskutieren. 43 Vorrangige Zielsetzung könnten unter diesem Blickwinkel 44 mithin nicht ein formal möglichst hohes Schutzniveau, 45 sondern praktikable und akzeptierte Schutzmechanismen sein. 46 47 Bei allen technischen Regelungen und Maßnahmen darf nicht 48 der Eindruck von trügerischer Sicherheit entstehen. Mehr 49 als bisher muss klar und deutlich darauf hingewiesen 50 werden, dass jede auch noch so ausgeklügelte 51 „Kindersicherung“ im Internet umgangen werden kann und es 52 kein 100prozentiges Schutzniveau geben wird. Entsprechend 53 sollte die politische 54 Diskussion geführt werden. Aber auch auf der Verpackung und 55 bei der Installation von Jugendschutzprogrammen sollten 56 Eltern darauf hingewiesen werden.