Papier: 3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz
Originalversion
| 1 | In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird |
| 2 | irgendwann die |
| 3 | Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz |
| 4 | wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder, |
| 5 | weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als |
| 6 | zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet |
| 7 | wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt, |
| 8 | dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz |
| 9 | brauchen. |
| 10 | |
| 11 | Diese Vorstellung ist weit entfernt von der |
| 12 | Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift |
| 13 | mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die |
| 14 | Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer |
| 15 | sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen. Das |
| 16 | Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist im |
| 17 | Internet besonders hoch. |
| 18 | |
| 19 | Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und |
| 20 | Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der |
| 21 | Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte |
| 22 | gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder |
| 23 | macht gesetzlicher Jugendmedienschutz |
| 24 | Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis |
| 25 | auf letztere als Legitimation |
| 26 | für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem |
| 27 | verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und |
| 28 | Jugendlichen dienen. |
| 29 | |
| 30 | Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen |
| 31 | darf nicht als |
| 32 | Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern |
| 33 | muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden |
| 34 | werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach |
| 35 | Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare |
| 36 | Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die |
| 37 | Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung |
| 38 | nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach |
| 39 | praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um |
| 40 | eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien |
| 41 | als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum |
| 42 | „Fremdschutz“ von Kindern und |
| 43 | Jugendlichen gehen. |
| 44 | |
| 45 | Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei |
| 46 | jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als |
| 47 | dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens |
| 48 | zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird |
| 2 | irgendwann die |
| 3 | Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz |
| 4 | wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder, |
| 5 | weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als |
| 6 | zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet |
| 7 | wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt, |
| 8 | dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz |
| 9 | brauchen. |
| 10 | |
| 11 | Diese Vorstellung ist weit entfernt von der |
| 12 | Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift |
| 13 | mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die |
| 14 | Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer |
| 15 | sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen. Das |
| 16 | Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist im |
| 17 | Internet besonders hoch. |
| 18 | |
| 19 | Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und |
| 20 | Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der |
| 21 | Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte |
| 22 | gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder |
| 23 | macht gesetzlicher Jugendmedienschutz |
| 24 | Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis |
| 25 | auf letztere als Legitimation |
| 26 | für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem |
| 27 | verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und |
| 28 | Jugendlichen dienen. |
| 29 | |
| 30 | Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen |
| 31 | darf nicht als |
| 32 | Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern |
| 33 | muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden |
| 34 | werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach |
| 35 | Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare |
| 36 | Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die |
| 37 | Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung |
| 38 | nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach |
| 39 | praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um |
| 40 | eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien |
| 41 | als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum |
| 42 | „Fremdschutz“ von Kindern und |
| 43 | Jugendlichen gehen. |
| 44 | |
| 45 | Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei |
| 46 | jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als |
| 47 | dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens |
| 48 | zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig. |
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