Papier: 3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz

Originalversion

1 In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird
2 irgendwann die
3 Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz
4 wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder,
5 weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als
6 zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet
7 wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt,
8 dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz
9 brauchen.
10
11 Diese Vorstellung ist weit entfernt von der
12 Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift
13 mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die
14 Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer
15 sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen. Das
16 Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist im
17 Internet besonders hoch.
18
19 Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und
20 Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der
21 Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte
22 gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder
23 macht gesetzlicher Jugendmedienschutz
24 Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis
25 auf letztere als Legitimation
26 für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem
27 verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und
28 Jugendlichen dienen.
29
30 Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen
31 darf nicht als
32 Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern
33 muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden
34 werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach
35 Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare
36 Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die
37 Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung
38 nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach
39 praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um
40 eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien
41 als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum
42 „Fremdschutz“ von Kindern und
43 Jugendlichen gehen.
44
45 Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei
46 jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als
47 dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens
48 zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird
2 irgendwann die
3 Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz
4 wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder,
5 weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als
6 zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet
7 wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt,
8 dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz
9 brauchen.
10
11 Diese Vorstellung ist weit entfernt von der
12 Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift
13 mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die
14 Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer
15 sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen. Das
16 Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist im
17 Internet besonders hoch.
18
19 Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und
20 Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der
21 Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte
22 gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder
23 macht gesetzlicher Jugendmedienschutz
24 Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis
25 auf letztere als Legitimation
26 für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem
27 verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und
28 Jugendlichen dienen.
29
30 Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen
31 darf nicht als
32 Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern
33 muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden
34 werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach
35 Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare
36 Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die
37 Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung
38 nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach
39 praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um
40 eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien
41 als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum
42 „Fremdschutz“ von Kindern und
43 Jugendlichen gehen.
44
45 Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei
46 jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als
47 dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens
48 zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig.

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