Papier: 3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz
Originalversion
1 | In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird |
2 | irgendwann die |
3 | Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz |
4 | wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder, |
5 | weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als |
6 | zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet |
7 | wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt, |
8 | dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz |
9 | brauchen. |
10 | |
11 | Diese Vorstellung ist weit entfernt von der |
12 | Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift |
13 | mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die |
14 | Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer |
15 | sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen. Das |
16 | Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist im |
17 | Internet besonders hoch. |
18 | |
19 | Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und |
20 | Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der |
21 | Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte |
22 | gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder |
23 | macht gesetzlicher Jugendmedienschutz |
24 | Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis |
25 | auf letztere als Legitimation |
26 | für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem |
27 | verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und |
28 | Jugendlichen dienen. |
29 | |
30 | Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen |
31 | darf nicht als |
32 | Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern |
33 | muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden |
34 | werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach |
35 | Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare |
36 | Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die |
37 | Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung |
38 | nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach |
39 | praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um |
40 | eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien |
41 | als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum |
42 | „Fremdschutz“ von Kindern und |
43 | Jugendlichen gehen. |
44 | |
45 | Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei |
46 | jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als |
47 | dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens |
48 | zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird |
2 | irgendwann die |
3 | Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz |
4 | wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder, |
5 | weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als |
6 | zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet |
7 | wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt, |
8 | dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz |
9 | brauchen. |
10 | |
11 | Diese Vorstellung ist weit entfernt von der |
12 | Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift |
13 | mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die |
14 | Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer |
15 | sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen. Das |
16 | Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist im |
17 | Internet besonders hoch. |
18 | |
19 | Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und |
20 | Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der |
21 | Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte |
22 | gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder |
23 | macht gesetzlicher Jugendmedienschutz |
24 | Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis |
25 | auf letztere als Legitimation |
26 | für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem |
27 | verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und |
28 | Jugendlichen dienen. |
29 | |
30 | Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen |
31 | darf nicht als |
32 | Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern |
33 | muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden |
34 | werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach |
35 | Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare |
36 | Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die |
37 | Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung |
38 | nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach |
39 | praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um |
40 | eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien |
41 | als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum |
42 | „Fremdschutz“ von Kindern und |
43 | Jugendlichen gehen. |
44 | |
45 | Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei |
46 | jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als |
47 | dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens |
48 | zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig. |
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