1 | In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird |
2 | irgendwann die |
3 | Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz |
4 | wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder, |
5 | weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als |
6 | zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet |
7 | wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt, |
8 | dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz |
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11 | Diese Vorstellung ist weit entfernt von der |
12 | Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift |
13 | mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die |
14 | Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer |
15 | sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen. |
16 | Das Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist |
17 | im Internet besonders hoch. |
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19 | Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und |
20 | Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der |
21 | Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte |
22 | gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder |
23 | macht gesetzlicher Jugendmedienschutz |
24 | Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis |
25 | auf letztere als Legitimation |
26 | für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem |
27 | verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und |
28 | Jugendlichen dienen. |
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30 | Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen |
31 | darf nicht als |
32 | Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern |
33 | muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden |
34 | werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach |
35 | Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare |
36 | Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die |
37 | Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung |
38 | nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach |
39 | praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um |
40 | eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien |
41 | als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum |
42 | „Fremdschutz“ von Kindern und |
43 | Jugendlichen gehen. |
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45 | Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei |
46 | jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als |
47 | dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens |
48 | zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig. |
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3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt -
3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt1 In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird 2 irgendwann die 3 Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz 4 wird bis 16. März 2011 noch 5 einmal überarbeitet.) Entweder, weil der Jugendmedienschutz 6 als unzureichend, als 7 zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet 8 wird – oder weil man der 9 schlichten Vorstellung aufsitzt, dass medienkompetente 10 Kinder keinen Jugendmedienschutz 11 brauchen. 12 Diese Vorstellung ist weit entfernt von der 13 Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder 14 greift mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, 15 die Kinder und Jugendliche, so 16 medienkompetent sie auch immer sein mögen, nicht verarbeiten 17 können, sollen und 18 müssen. Das Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu 19 kommen, ist im Internet besonders 20 hoch. 21 Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und 22 Medienkompetenzförderung stehen sich nach 23 Auffassung der Enquete-Kommission daher nicht als 24 alternative Konzepte gegenüber, 25 sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder macht 26 gesetzlicher Jugendmedienschutz 27 Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis 28 auf letztere als Legitimation 29 für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem 30 verfassungsrechtlichen Schutzauftrag 31 gegenüber Kindern und Jugendlichen dienen. 32 Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen 33 darf nicht als 34 Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern 35 muss als Bestandteil und 36 Ergänzung desselben verstanden werden. Dies bedeutet, dass 37 die politische Forderung nach 38 Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare 39 Lösungen münden muss und sich 40 gerade nicht auf die Formulierung eines politischen 41 Leitbildes und die Forderung nach 42 Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach praktischer 43 Medienkompetenzvermittlung 44 muss es sowohl um eine Ermächtigung zum Selbstschutz für 45 Nutzer neuer Medien als auch 46 die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum 47 „Fremdschutz“ von Kindern und 48 Jugendlichen gehen. 49 Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei 50 jüngeren Kindern noch nicht so stark 51 ausgebildet ist, als dass man ihnen alles unterhalb des 52 strafrechtlichen Rahmens zumuten 53 könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig.