3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz

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  • 3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird
    2 irgendwann die
    3 Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz
    4 wird bis 16. März 2011 noch einmal überarbeitet.) Entweder,
    5 weil der Jugendmedienschutz als unzureichend, als
    6 zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet
    7 wird – oder weil man der schlichten Vorstellung aufsitzt,
    8 dass medienkompetente Kinder keinen Jugendmedienschutz
    9 brauchen.
    10
    11 Diese Vorstellung ist weit entfernt von der
    12 Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder greift
    13 mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote, die
    14 Kinder und Jugendliche, so medienkompetent sie auch immer
    15 sein mögen, nicht verarbeiten können, sollen und müssen.
    16 Das Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu kommen, ist
    17 im Internet besonders hoch.
    18
    19 Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und
    20 Medienkompetenzförderung stehen sich nach Auffassung der
    21 Enquete-Kommission daher nicht als alternative Konzepte
    22 gegenüber, sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder
    23 macht gesetzlicher Jugendmedienschutz
    24 Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis
    25 auf letztere als Legitimation
    26 für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem
    27 verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und
    28 Jugendlichen dienen.
    29
    30 Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen
    31 darf nicht als
    32 Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern
    33 muss als Bestandteil und Ergänzung desselben verstanden
    34 werden. Dies bedeutet, dass die politische Forderung nach
    35 Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare
    36 Lösungen münden muss und sich gerade nicht auf die
    37 Formulierung eines politischen Leitbildes und die Forderung
    38 nach Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach
    39 praktischer Medienkompetenzvermittlung muss es sowohl um
    40 eine Ermächtigung zum Selbstschutz für Nutzer neuer Medien
    41 als auch die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum
    42 „Fremdschutz“ von Kindern und
    43 Jugendlichen gehen.
    44
    45 Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei
    46 jüngeren Kindern noch nicht so stark ausgebildet ist, als
    47 dass man ihnen alles unterhalb des strafrechtlichen Rahmens
    48 zumuten könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig.
  • 3.1.2 Leitbild: Verhältnis von Jugend(medien)schutz und Medienkompetenz (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 In nahezu jeder Diskussion um den Jugendmedienschutz wird
    2 irgendwann die
    3 Medienpädagogik als Allheilmittel ausgerufen. (Dieser Satz
    4 wird bis 16. März 2011 noch
    5 einmal überarbeitet.) Entweder, weil der Jugendmedienschutz
    6 als unzureichend, als
    7 zensurverdächtig oder als wirtschaftsfeindlich bezeichnet
    8 wird – oder weil man der
    9 schlichten Vorstellung aufsitzt, dass medienkompetente
    10 Kinder keinen Jugendmedienschutz
    11 brauchen.
    12 Diese Vorstellung ist weit entfernt von der
    13 Lebenswirklichkeit eines Kindes, ist falsch oder
    14 greift mindestens zu kurz. Es gibt kommunikative Angebote,
    15 die Kinder und Jugendliche, so
    16 medienkompetent sie auch immer sein mögen, nicht verarbeiten
    17 können, sollen und
    18 müssen. Das Risiko, mit ihnen ungewollt in Kontakt zu
    19 kommen, ist im Internet besonders
    20 hoch.
    21 Gesetzlich-regulatorischer Jugendschutz und
    22 Medienkompetenzförderung stehen sich nach
    23 Auffassung der Enquete-Kommission daher nicht als
    24 alternative Konzepte gegenüber,
    25 sondern überschneiden und ergänzen sich. Weder macht
    26 gesetzlicher Jugendmedienschutz
    27 Medienkompetenzförderung überflüssig, noch kann der Verweis
    28 auf letztere als Legitimation
    29 für den Staat zum gänzlichen Rückzug aus seinem
    30 verfassungsrechtlichen Schutzauftrag
    31 gegenüber Kindern und Jugendlichen dienen.
    32 Die Stärkung der Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen
    33 darf nicht als
    34 Alternativkonzept für gesetzlichen Jugendschutz, sondern
    35 muss als Bestandteil und
    36 Ergänzung desselben verstanden werden. Dies bedeutet, dass
    37 die politische Forderung nach
    38 Stärkung der Medienkompetenz in praktisch handhabbare
    39 Lösungen münden muss und sich
    40 gerade nicht auf die Formulierung eines politischen
    41 Leitbildes und die Forderung nach
    42 Kampagnen beschränken darf. Bei der Suche nach praktischer
    43 Medienkompetenzvermittlung
    44 muss es sowohl um eine Ermächtigung zum Selbstschutz für
    45 Nutzer neuer Medien als auch
    46 die Ermächtigung von Erziehungsberechtigten zum
    47 „Fremdschutz“ von Kindern und
    48 Jugendlichen gehen.
    49 Da die Fähigkeit sich selbst zu schützen, gerade bei
    50 jüngeren Kindern noch nicht so stark
    51 ausgebildet ist, als dass man ihnen alles unterhalb des
    52 strafrechtlichen Rahmens zumuten
    53 könnte, bleibt Jugendmedienschutz notwendig.