Papier: 2.1.1 Werte und Leitbilder

Originalversion

1 Die Kommission sieht es als Ziel ihrer Arbeit, dazu
2 beizutragen, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für
3 den Erwerb von Medienkompetenz zu optimieren. Im Ergebnis
4 soll der Einzelne darin befähigt und gestärkt werden, Medien
5 – insbesondere die interaktiven – selbstbestimmt, kompetent
6 und souverän zu nutzen. Dies schließt explizit auch die
7 Fähigkeit ein, selbst Inhalte zu produzieren und zu
8 verbreiten. Zu welchem Zweck und in welchem Umfang Menschen
9 Medien nutzen, obliegt dabei allein der freien Entscheidung
10 des
11 Individuums.
12
13 Als Ziel betrachtet die Kommission daher den aufgeklärten
14 Nutzer, der sich beispielsweise durch kreatives Schaffen der
15 Medien bedient und dabei verantwortungsvoll mit eigenen
16 persönlichen Daten und respektvoll mit den Daten anderer
17 Nutzer in den Medien umgeht.
18
19 Die Kommission betrachtet den Nutzer interaktiver Medien
20 ausdrücklich mehrdimensional: als Sender und Empfänger, als
21 Konsument und Produzent, als Wissenden und Lernenden. Die
22 Kommission versteht Medienkompetenz als Mündigkeit des
23 Nutzers gegenüber dem Medium. Auf individueller Ebene
24 bedeutet das die aktive Arbeit des Einzelnen mit den Medien.
25 Es geht hierbei einerseits um die kritische Rezeption von
26 Informationen und andererseits um die kreative Produktion
27 von Medieninhalten. Insofern betrachtet die Kommission die
28 Befähigung zum Erstellen und Verbreiten von Inhalten als
29 einen zentralen Aspekt der Medienkompetenz.
30
31 Die Kommission versteht Medienkompetenz aber auch als
32 Sozialkompetenz. Medien bilden auf dieser gesellschaftlichen
33 Ebene ein soziales Referenzsystem. Dieses ermöglicht es dem
34 Individuum, komplexe gesellschaftliche Prozesse zu erfassen
35 und sozial verantwortlich zu handeln.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Kommission sieht es als Ziel ihrer Arbeit, dazu
2 beizutragen, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für
3 den Erwerb von Medienkompetenz zu optimieren. Im Ergebnis
4 soll der Einzelne darin befähigt und gestärkt werden, Medien
5 – insbesondere die interaktiven – selbstbestimmt, kompetent
6 und souverän zu nutzen. Dies schließt explizit auch die
7 Fähigkeit ein, selbst Inhalte zu produzieren und zu
8 verbreiten. Zu welchem Zweck und in welchem Umfang Menschen
9 Medien nutzen, obliegt dabei allein der freien Entscheidung
10 des
11 Individuums.
12
13 Als Ziel betrachtet die Kommission daher den aufgeklärten
14 Nutzer, der sich beispielsweise durch kreatives Schaffen der
15 Medien bedient und dabei verantwortungsvoll mit eigenen
16 persönlichen Daten und respektvoll mit den Daten anderer
17 Nutzer in den Medien umgeht.
18
19 Die Kommission betrachtet den Nutzer interaktiver Medien
20 ausdrücklich mehrdimensional: als Sender und Empfänger, als
21 Konsument und Produzent, als Wissenden und Lernenden. Die
22 Kommission versteht Medienkompetenz als Mündigkeit des
23 Nutzers gegenüber dem Medium. Auf individueller Ebene
24 bedeutet das die aktive Arbeit des Einzelnen mit den Medien.
25 Es geht hierbei einerseits um die kritische Rezeption von
26 Informationen und andererseits um die kreative Produktion
27 von Medieninhalten. Insofern betrachtet die Kommission die
28 Befähigung zum Erstellen und Verbreiten von Inhalten als
29 einen zentralen Aspekt der Medienkompetenz.
30
31 Die Kommission versteht Medienkompetenz aber auch als
32 Sozialkompetenz. Medien bilden auf dieser gesellschaftlichen
33 Ebene ein soziales Referenzsystem. Dieses ermöglicht es dem
34 Individuum, komplexe gesellschaftliche Prozesse zu erfassen
35 und sozial verantwortlich zu handeln.

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