Bevor dieser Beitrag durch Gegenstimmen weiter nach unten geschickt wird, möchte ich ihm zu weiterer Aufmerksamkeit verhelfen.

Ich finde die Frage durchaus berechtigt (auch wenn ich das Anliegen begrüße). Zumal sich mir angesichts der Formulierung "Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern" die Frage stellt, an welcher Stelle die Kommission denn den Ländern Handlungsempfehlungen geben soll oder darf. Sie ist schließlich eine Kommission des Bundestages.