Regelungsbedarf für jugendeigene Medienproduktionen im Rahmen medienpädagogischer Maßnahmen - Historie

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  • Regelungsbedarf für jugendeigene Medienproduktionen im Rahmen medienpädagogischer Maßnahmen

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    Medienpädagogik macht nur dann Sinn, wenn die Ergebnisse der Bemühungen auch ein Publikum bekommen. Motiviert, sich durch aktive Medienarbeit intensiv mit Medien zu befassen, sind Kinder und Jugendliche dann, wenn sie ihre Produktionen auch öffentlich zeigen können und eine Rückmeldung erhalten. Die Medienpädagogik versucht deshalb seit vielen Jahren, öffentliche Foren für die Präsentation kinder- und jugendeigener Medienprodukte zu schaffen und zu gestalten. Beispiele hierfür sind zahlreiche Kinder- und Jugendfilmfeste, bei denen die Produzentinnen oder Produzenten anwesend sind, sich gegenseitig Rückmeldungen auf ihre Produktionen geben und Erfahrungen austauschen können. Für Audioproduktionen gibt es entsprechend, aber in wesentlich geringerem Umfang, öffentliche Hörfestivals.

    Alle genannten Aktivitäten sind (medien)pädagogisch sinnvoll und notwendig. Medienkompetenz als zentrale Schlüsselqualifikation ist für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft unabdingbar. Durch aktive Medianarbeit kann sie gezielt gefördert und unterstützt werden. Dies bestätigen auch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die immer wieder auf die Notwendigkeit der Vermittlung von Medienkompetenz hinweisen. Viele der medienpädagogischen Aktivitäten und deren Ergebnissen stoßen jedoch an rechtliche Hürden, da für den Bereich der (Medien)Pädagogik keine gesonderten Regelungen vorhanden sind, sondern vielmehr die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für kommerzielle und professionelle Filmproduktionen und andere Medien gelten, obwohl sie nicht annähernd vergleichbar sind.

    Die Folge dieser Situation ist, dass mediale Beiträge von Kindern und Jugendlichen entweder nicht verbreitet werden können, oder aber verbreitet werden, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist. Urheber- und Leistungsschutzrecht und Bildungsauftrag stehen sich hier offensichtlich unvereinbar gegenüber.

    Mit den bestehenden rechtlichen Regelungen wird die gesamte aktive Medienarbeit stark beeinträchtigt, die die beste Methode ist, Heranwachsende in der Entwicklung ihrer Medienkompetenz zu unterstützen und auch ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im kreativen Umgang mit Medien zu fördern. Letztlich erfolgt über diese Arbeit auch die Entdeckung und Förderung des Mediennachwuchses. Viele Jugendliche, die an solchen medienpädagogischen Maßnahmen beteiligt waren, haben Preise für ihre Produktionen erhalten und sind bei professionellen Medien oder an entsprechenden Ausbildungsstätten wie Filmhochschulen gelandet.

    Die gesamte aktive Medienarbeit als medienpädagogische und jugendkulturelle Maßnahme muss rechtlich abgesichert werden. Medienproduktionen Jugendlicher müssen systematisch erfasst und für die Bildungsarbeit zugänglich gemacht werden. Es muss eine Transparenz, beispielsweise über Datenbanken, über nichtkommerzielle Filmverleihe wie Landesmediendienste, Stadt- und Kreisbildstellen etc., oder auch über Streams im Internet hergestellt werden. Dazu müssen Regelungen gefunden werden, die sowohl den Urheberrechtsansprüchen der Verwertungsgesellschaften Rechnung tragen, als auch die Probleme der aktiven Medienarbeit lösen. Als sinnvolle und mögliche Lösung erscheint dabei der Abschluss von Rahmenverträgen zwischen Kultusministerkonferenz und den Verwertungsgesellschaften. Dadurch könnte gewährleistet werden, dass für definierte medienpädagogische Räume wie Filmfestivals, medienpädagogischen Datenbanken und Veranstaltungen die Urheberrechte pauschal abgelöst werden.