1 | (Für diesen Abschnitt liefern PG-Mitglieder noch eine |
2 | Kürzung bzw. Präzisierung. Termin: bis |
3 | zum 16. März 2011) |
4 | |
5 | Sowohl das Jugendschutzgesetz als auch der |
6 | Jugendmedienschutzstaatsvertrag verfolgen |
7 | den Ansatz eines abgestuften Schutzsystems im Sinne |
8 | typisierter Altersstufen, in die |
9 | Anbieter die eigenen Inhalte einzuordnen haben. Konkret |
10 | sehen die beiden Regelwerke die |
11 | Altersstufen 0, 6, 12, 14, 16 und 18 Jahre vor. Mit den |
12 | Regelungen des nicht in Kraft |
13 | getretenen 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag waren durchaus |
14 | einige Modifikationen |
15 | geplant, um der zunehmenden Konvergenz von Online- und |
16 | Offline-Inhalten auch die |
17 | notwendige rechtliche Entsprechung zu geben. Eine solche |
18 | Typsierung würde Eltern ein |
19 | schnell erfassbares Orientierungskriterium geben, mit dem |
20 | sie über die Geeignetheit |
21 | bestimmter Medien für ihre Kinder entscheiden können. |
22 | |
23 | Die altersstufenbezogene Typisierung birgt jedoch auch |
24 | verschiedene Unzulänglichkeiten |
25 | und praktische Probleme. Generell gibt es keine festen |
26 | wissenschaftlich belastbaren |
27 | Kriterien für die Zuordnung bestimmter Inhalte zu einer |
28 | bestimmten Altersstufe. Dies hängt |
29 | nicht zuletzt mit dem unterschiedlichen Entwicklungstempo |
30 | von Kindern und Jugendlichen |
31 | sowie differierenden Erziehungsvorstellungen der Eltern |
32 | zusammen. Auch ist die Zuordnung |
33 | von Inhalten zu einer Altersstufe von Kontextfaktoren |
34 | abhängig, die schnell in komplexe |
35 | Bewertungsvorgänge münden und damit zwangsläufig |
36 | Rechtsunsicherheiten beinhalten. |
37 | |
38 | Als erhebliches Praxisproblem – insbesondere im |
39 | Online-Bereich – erweist sich folglich der |
40 | Umstand, dass es für die gesetzlich vorgesehenen |
41 | Altersstufen an verbindlichen gesetzlichen |
42 | Kriterien fehlt. Der Freiwillige Selbstkontrolle |
43 | Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) [1] und |
44 | die Kommission für Jugendmedienschutz der |
45 | Landesmedienanstalten (KJM)[2] haben zwar in |
46 | den vergangenen Jahren Klassifizierungsrichtlinien bzw. |
47 | Kriterienkataloge für die eigene |
48 | Bewertungspraxis entwickelt. Diese sind aber angesichts |
49 | ihrer Komplexität und der |
50 | immanenten Beurteilungsspielräume für Webseitenbetreiber |
51 | selbst nur bedingt fruchtbar zu |
52 | machen. Sie dienen eher als Leitlinie für die |
53 | Aufsichtspraxis der staatlichen Institutionen |
54 | bzw. der Selbstkontrollen. |
55 | |
56 | Altersstufen stellen immer ein Abbild der moralischen und |
57 | sittlichen Meinung in der |
58 | jeweiligen Gemeinschaft dar. In einem weltweiten |
59 | Kommunikationsmedium sind solche |
60 | nicht sinnvoll umsetzbar. So haben im Vergleich zu |
61 | Deutschland beispielsweise |
62 | amerikanische Durchschnittsbürger ganz andere Vorstellungen |
63 | darüber, wie viel nackte Haut |
64 | oder wie viel Gewalt einem 12-jährigen Kind gezeigt werden |
65 | kann. Insofern sollte die Rolle |
66 | der Altersstufen insgesamt auf den Prüfstand gestellt |
67 | werden. |
68 | |
69 | Insbesondere im Bereich von Jugendlichen sollte bei einem |
70 | diskursiveren Schutzansatz, der |
71 | stärker auf Selbstreflexion und begleitenden Schutz durch |
72 | die Aufsichtspersonen setzt, das |
73 | strikt altersstufenbezogene System hinterfragt werden – |
74 | insbesondere kann im Online |
75 | Sektor über die Sinnhaftigkeit der Altersstufen 14 und 16 |
76 | nachgedacht werden. |
77 | |
78 | Ebenso muss hinterfragt werden, inwieweit die Abstufung 0, |
79 | 6, 12 für das Kindesalter |
80 | tatsächlich in der Praxis von Inhalteanbietern sachgerecht |
81 | abgebildet werden kann. Auch ist |
82 | offen, ob diese Abstufung überhaupt mit dem |
83 | Mediennutzungsverhalten von Kindern in |
84 | Einklang zu bringen ist. |
85 | |
86 | Studien des BITKOM belegen etwa, dass die Online-Nutzung in |
87 | relevanter Form überhaupt |
88 | erst mit 6 Jahren beginnt – eine eigene Schutzzone für unter |
89 | 6jährige ist vor diesem |
90 | Hintergrund letztlich praxisfern. |
91 | |
92 | Alternativ: So lange Studien belegen, dass Kinder unter |
93 | sechs Jahren noch nicht im Internet |
94 | surfen, so lange macht eine Schutzzone für diese Altersstufe |
95 | auch keinen Sinn. |
96 | |
97 | (Diese Aussage wird durch die PG noch einmal geprüft. |
98 | Termin: bis zum 16. März 2011) |
1-2 von 2
-
3.1.6 Die Rolle von Altersstufen (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt -
3.1.6 Die Rolle von Altersstufen (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt1 (Für diesen Abschnitt liefern PG-Mitglieder noch eine 2 Kürzung bzw. Präzisierung. Termin: bis zum 16. März 2011) 3 4 Sowohl das Jugendschutzgesetz als auch der 5 Jugendmedienschutzstaatsvertrag verfolgen den Ansatz eines 6 abgestuften Schutzsystems im Sinne typisierter 7 Altersstufen, in die Anbieter die eigenen Inhalte 8 einzuordnen haben. Konkret sehen die beiden Regelwerke die 9 Altersstufen 0, 6, 12, 14, 16 und 18 Jahre vor. Mit den 10 Regelungen des nicht in Kraft getretenen 14. 11 Rundfunkänderungsstaatsvertrag waren durchaus einige 12 Modifikationen geplant, um der zunehmenden Konvergenz von 13 Online- und Offline-Inhalten auch die notwendige rechtliche 14 Entsprechung zu geben. Eine solche Typsierung würde Eltern 15 ein schnell erfassbares Orientierungskriterium geben, mit 16 dem sie über die Geeignetheit bestimmter Medien für ihre 17 Kinder entscheiden können. 18 19 Die altersstufenbezogene Typisierung birgt jedoch auch 20 verschiedene Unzulänglichkeiten und praktische Probleme. 21 Generell gibt es keine festen wissenschaftlich belastbaren 22 Kriterien für die Zuordnung bestimmter Inhalte zu einer 23 bestimmten Altersstufe. Dies hängt nicht zuletzt mit dem 24 unterschiedlichen Entwicklungstempo von Kindern und 25 Jugendlichen sowie differierenden Erziehungsvorstellungen 26 der Eltern zusammen. Auch ist die Zuordnung von Inhalten zu 27 einer Altersstufe von Kontextfaktoren abhängig, die schnell 28 in komplexe Bewertungsvorgänge münden und damit 29 zwangsläufig Rechtsunsicherheiten beinhalten. 30 31 Als erhebliches Praxisproblem – insbesondere im 32 Online-Bereich – erweist sich folglich der Umstand, dass es 33 für die gesetzlich vorgesehenen Altersstufen an 34 verbindlichen gesetzlichen Kriterien fehlt. Der Freiwillige 35 Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) [1] 36 und die Kommission für Jugendmedienschutz der 37 Landesmedienanstalten (KJM)[2] haben zwar in 38 den vergangenen Jahren Klassifizierungsrichtlinien bzw. 39 Kriterienkataloge für die eigene Bewertungspraxis 40 entwickelt. Diese sind aber angesichts ihrer Komplexität 41 und der immanenten Beurteilungsspielräume für 42 Webseitenbetreiber selbst nur bedingt fruchtbar zu machen. 43 Sie dienen eher als Leitlinie für die Aufsichtspraxis der 44 staatlichen Institutionen bzw. der Selbstkontrollen. 45 46 Altersstufen stellen immer ein Abbild der moralischen und 47 sittlichen Meinung in der jeweiligen Gemeinschaft dar. In 48 einem weltweiten Kommunikationsmedium sind solche nicht 49 sinnvoll umsetzbar. So haben im Vergleich zu Deutschland 50 beispielsweise amerikanische Durchschnittsbürger ganz 51 andere Vorstellungen darüber, wie viel nackte Haut oder wie 52 viel Gewalt einem 12-jährigen Kind gezeigt werden kann. 53 Insofern sollte die Rolle der Altersstufen insgesamt auf 54 den Prüfstand gestellt werden. 55 56 Insbesondere im Bereich von Jugendlichen sollte bei einem 57 diskursiveren Schutzansatz, der stärker auf Selbstreflexion 58 und begleitenden Schutz durch die Aufsichtspersonen setzt, 59 das strikt altersstufenbezogene System hinterfragt werden – 60 insbesondere kann im Online Sektor über die Sinnhaftigkeit 61 der Altersstufen 14 und 16 nachgedacht werden. 62 63 Ebenso muss hinterfragt werden, inwieweit die Abstufung 0, 64 6, 12 für das Kindesalter tatsächlich in der Praxis von 65 Inhalteanbietern sachgerecht abgebildet werden kann. Auch 66 ist offen, ob diese Abstufung überhaupt mit dem 67 Mediennutzungsverhalten von Kindern in Einklang zu bringen 68 ist. 69 70 Studien des BITKOM belegen etwa, dass die Online-Nutzung in 71 relevanter Form überhaupt erst mit 6 Jahren beginnt – eine 72 eigene Schutzzone für unter 6jährige ist vor diesem 73 Hintergrund letztlich praxisfern. 74 75 Alternativ: So lange Studien belegen, dass Kinder unter 76 sechs Jahren noch nicht im Internet surfen, so lange macht 77 eine Schutzzone für diese Altersstufe auch keinen Sinn. 78 79 (Diese Aussage wird durch die PG noch einmal geprüft. 80 Termin: bis zum 16. März 2011)